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BPatG, 08.05.2001 - 33 W (pat) 233/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 16.01.2001 - 33 W (pat) 135/00
Markenschutz für Werbespruch mit widersprüchlichem bzw. mehrdeutigem Inhalt
Auszug aus BPatG, 08.05.2001 - 33 W (pat) 233/00
Auch findet sich kein ausreichend phantasievolles zusätzliches Kriterium, welches zur Bejahung der Schutzfähigkeit führen könnte, wie zB eine lautmalerische Gestaltung (s. dazu BPatG Beschluß vom 3. Dezember 1997, 26 W (pat) 97/97 - ZISCH & FRISCH) oder eine ersichtlich unrealistisch euphorische, widersprüchliche Aussage (s. dazu BPatG Beschluß vom 16. Januar 2001, 33 W (pat) 135/00 - Energie mit Esprit). - BPatG, 03.12.1997 - 26 W (pat) 97/97
Auszug aus BPatG, 08.05.2001 - 33 W (pat) 233/00
Auch findet sich kein ausreichend phantasievolles zusätzliches Kriterium, welches zur Bejahung der Schutzfähigkeit führen könnte, wie zB eine lautmalerische Gestaltung (s. dazu BPatG Beschluß vom 3. Dezember 1997, 26 W (pat) 97/97 - ZISCH & FRISCH) oder eine ersichtlich unrealistisch euphorische, widersprüchliche Aussage (s. dazu BPatG Beschluß vom 16. Januar 2001, 33 W (pat) 135/00 - Energie mit Esprit).
- BPatG, 10.12.2002 - 24 W (pat) 56/02 Insofern ist die vorliegende Markenanmeldung auch nicht mit der Anmeldemarke "Stein + Design ... for a wonderful world" zu vergleichen, die das Bundespatentgericht in dem von der Markenstelle zitierten Beschluß vom 8. Mai 2001, 33 W (pat) 233/00, als nicht unterscheidungskräftig erachtet hat.